Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Burkhardt Steinmetzbetrieb und Parkservice GbR
Herr Heiko Burkhardt
Diepenseerstr. 11
12529 Schönefeld

Telefon Festnetz: +49 (0)30 – 33 93 1 777
Telefon Mobil: +49 (0)1590 19 33 92 6
E-Mail: info@einfach-gut-parken.de

 

Vertreten durch:
Heinz Burkhardt, Heiko Burkhardt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE246157388

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld

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Hier gelangen Sie zur aktuellen Preisliste

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Burkhardt Steinmetzbetrieb und Parkservice Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet unter dem Firmennamen „Einfach-gut-parken“ (nachfolgend Einfach-gut-parken genannt) dem Kunden als Dienstleistung die Vermietung eines Stellplatzes für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Dauer und Stellplatzmiete an.

2. Geltungsbereich

Die Leistungen und Angebote von Einfach-gut-parken werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Sie gelten ab Vertragsabschluss durch Buchung des Stellplatzes sowohl per Internet als auch per Telefon, aber spätestens mit der Einfahrt auf den Parkplatzgelände von Einfach-gut-parken.

3. Vertragsabschluss

Eine Rechtswirksamkeit des Vertrages kommt zustande, wenn Mitarbeiter oder befugte Personen von Einfach-gut-parken eine zuvor eingegangene Buchung oder Bestellung schriftlich bestätigt haben. Hierzu zählen Bestätigungs-E-Mails, herkömmliche Briefe sowie Bestätigungs-Faxe auf Buchungen oder Bestellungen des Kunden. Da auch die Möglichkeit eingeräumt wird, telefonisch einen Stellplatz zu buchen, behält sich Einfachgut-parken das Recht vor, den jeweiligen Kunden nach seiner aktuellen E-Mail Adresse zu fragen und eine entsprechende Bestätigung zu senden. Nur wenn dieser nicht in der eingeräumten Stornierungsfrist (siehe 5.) widersprochen wird, so gilt der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten als geschlossen.

4. Anmeldung , Anreise, Transfer

Bei Anreise müssen folgende Informationen an Einfach-gut-parken übergeben werden: 1) Name und Anschrift des Kunden, 2) Kfz-Kennzeichen, 3)wenn bekannt Dauer der Reise, 4)wenn bekannt Anzahl der Personen für Hin-und Rückflug, sowie 5) wenn bekannt die Flugnummern für Hin-und Rückflug. Dies dient der besseren Koordination des Transfers.
Die Anreise muss Einfach-gut-parken mindestens 24 Stunden vor Ankunft auf dem Parkplatzgelände mitgeteilt werden. Bei einer späteren Mitteilung kann dem Kunden nicht mehr garantiert werden, dass er ein Stellplatz bekommt.
Für die rechtzeitige Ankunft auf dem Flughafen muss der Kunde mindestens 2,5 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen. Einfach-gut-parken haftet nicht für Folgen einer verspäteten Ankunft auf dem Flughafen, sollte der Kunde nicht 2 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen. Einfach-gut-parken haftet nicht bei Fällen höherer Gewalt oder Unfällen des Shuttelbuses, oder für deren Folgen die zum Absagen des Fluges oder das Verpassen des Fluges führen. Mit Wartezeiten von bis zu 20 Minuten ist zu rechnen, falls der Shuttlebus bei Ankunft des Kunden auf Transfertour ist.
Der Transport von größeren, sperrigen Gepäckstücken (z.B. Surfbretter, Angelgepäck und Ähnliches) ist nur dann garantiert, wenn der Kunde dies vorab mit Einfch-gut-parken gesondert angemeldet und abgesprochen hat.
Für die gesamte Dauer des Transfers gilt die allgemeine Anschnallpflicht für alle Fahrgäste. Kosten der Zuwiderhandlung die von der Polizei geahndet werden, zahlt der Fahrgast oder dessen Aufsichtsperson. Andere Fahrziele als der Flughafen Schönefeld und das firmeneigene Parkplatzgelände werden nicht angefahren.
Randalierenden und oder betrunkenen Personen kann Einfach-gut-parken die Mitname im Shuttlebus untersagen. Dies ist kein Wertmilderungsgrund des Vertrages. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Anspruch auf Schadensersatz durch sämtliche Folgen des Ausschlusses betrunkener und randalierender Personen vom Transfer.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Kündigung des Vertrages

Den Mietpreis entnehmen Sie der auf der Internetseite www.einfach-gut-parken.de veröffentlichten gültigen Preisliste. Zusätzlich können Sie sich vor Ort eine Preisliste mit den aktuellen Preisen zeigen lassen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage, 00:00 Uhr gilt dabei als Tagesgrenze.
Einfach-gut-parken bietet einen XXL – Tarif an, dieser gilt für alle Arten von Kleinbussen, Kleintransportern, Wohnmobile, Pick-Ups sowie für normale PKW von 5,0 Meter bis 6,5 Meter Länge. Alle längeren Fahrzeuge und Gespanne nur nach Absprache.
Es handelt sich um einen Pauschalbetrag von 8,00 € je Monat Standzeit, der auf den jeweiligen Betrag der Parkplatzmiete aufgeschlagen wird.
Bei verbindlicher und bestätigter Buchung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt besteht die Möglichkeit, den gesamten Mietpreis für den Stellplatz, wie vertraglich vereinbart, vorab auf das Betriebskonto zu überweisen, welches Sie auf der ausgegebenen Rechnung finden. Der Geldeingang muss mindestens 1 Woche vor Anreise auf dem Parkplatzgelände auf unserem Konto erfolgt sein, damit er bestätigt werden kann. Kann der Geldeingang nicht ermittelt werden, so muss der Kunde den vollen Preis in Bar bezahlen. Aus verspäteten Geldeingang resultierende Doppelzahlungen werden dem Kunden nach Aufklärung des Sachverhalts erstattet.
Ansonsten erfolgt die Zahlung des Mietpreises in bar. Es werden KEINE 500 € Noten Angenommen, da wir stets nur eine begrenzte Menge Wechselgeld vor Ort haben.
Bei Verlängerung der Parkdauer ohne ein Verschulden von Einfach-gut-parken muss der Mieter die noch nicht bezahlten Tage vor der Ausfahrt des Parkplatzgeländes in bar an Einfach-gut-parken bezahlen. Die Höhe der Rückstände richtet sich dabei nach dem Preis der Gesamtparkdauer abzüglich der schon bezahlten Stellplatzmiete.
Im Preis der Miete für den Stellplatz ist jeweils ein Transfer zum Flughafen und zurück zum Stellplatz enthalten. Jede weitere, einzelne Transferfahrt vom oder zum Flughafen, den ein Kunde aus welchen Gründen auch immer wünscht, kostet weitere 15,00 €. Es wird maximal die Gebühr eines Tages fällig, wenn ein Kunde zum Flughafen gefahren wurde und sein Flug nicht antreten konnte und von uns am selben Tag wieder abgeholt wird. Handelt es sich um einen XXL – Tarif so werden die 8€ ebenfalls nicht erstattet. Die maximale Personenzahl die im Standardtransfer enthalten ist, beträgt 4 Personen inklusive üblicher Gepäckmenge (1 großer Koffer und 2 Handgepäckstücke p.P.). Reist ein einzelnes Kfz mit 5 oder mehr Personen an, so gilt automatisch der XXL – Tarif für dieses Fahrzeug. Es besteht nur durch die Personenzahl aber kein Anspruch auf einen tatsächlichen XXL Stellplatz, solange die Maße des Fahrzeugs es nicht erfordern.  Die maximale Personenzahl je Fahrzeug beträgt 8 Personen.

Da wir ab dem 23.02.2022 Parkgebühren für jede Schrankendurchfahrt an den Flughafen entrichten müssen, werden nochmals 5 € für jede Schrankendurchfahrt fällig, falls ein Kunde nicht wie vereinbart am Treffpunkt zur Abholung bereit steht, wenn wir mit unserem Bus am Treffpunkt ankommen. Dieser Betrag muss spätestens zurück auf dem Parkplatz bar vom Kunden beglichen werden.

Für eine Stornierung (telefonisch oder per Mail) bis spätestens bei  Ankunft auf dem Parkgelände erhebt Einfach-gut-parken keine Kosten. Ansonsten muss der Mieter den vollen Preis wie vereinbart entrichten, dies gilt auch für nachträglich verkürzte Reisen.
Die Mietdauer wird vom Kunden bei der Buchung bestimmt und von Einfach-gut-parken bestätigt. Sie richtet sich immer nach vollen Tagen. Nach Rückkehr des Kunden auf das Parkplatzgelände gilt der Vertrag als automatisch gekündigt, sobald sein Kfz das Gelände verlassen hat. Lässt der Kunde sein Kfz stehen, ob mit oder ohne Mitteilung an Einfach-gut-parken , verlängert sich der Vertrag automatisch, bis die zuvor genannten Bedingungen für eine Kündigung erfüllt sind. Ungeachtet dessen bleiben Forderungen aus dem Vertrag bis zu ihrer vollständigen Begleichung bestehen und obliegen der üblichen Verjährungsfrist von 2 Jahren.

 

6. Auf dem Parklatzgelände

Auf dem gesamten Parkplatzgelände von Einfach-gut-parken gilt Schrittgeschwindigkeit! Mit Einfahrt auf das Parkgelände versichert der Fahrer des Pkw, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Soweit Markierungen für Stellplätze angebracht sind, verpflichtet sich der Kunde sein Kfz so einzuparken, dass die Markierungen nicht überschritten werden und er keine Anderen Kunden-Kfz behindert. Auf nicht separat markierten Parkflächen hat der Kunde sein Kfz so zu parken, dass andere Kunden nicht von ihm blockiert oder grob behindert werden. Bei Unklarheiten ist den Anweisungen des Personals von Einfach-gut-parken Folge zu leisten. Stellt sich ein Kunde so hin, dass er 2 oder mehr Stellplätze belegt, so wird Einfachgut-parken ihm die zusätzlichen Stellplätze in Rechnung stellen. Bei Unsicherheit wird dem Kunden deshalb geraten, einen Mitarbeiter von Einfach-gut-parken die Parkweise bestätigen zu lassen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er, einer seiner Begleiter oder einer seiner Angestellten auf dem Parkplatzgelände entweder an Gütern von Einfach-gut-parken oder an Gütern eines Dritten verursacht. Entstandene Schäden sind unverzüglich Einfach-gutparken zu melden. Auf dem Parkplatzgelände darf der Kunde größere Reparaturen an seinem Kfz nur durch einen Kfz-Reparaturservice vornehmen lassen. Das Ablassen von Betriebsstoffen jeglicher Art ist untersagt. Weiter ist auf dem Betriebsgrundstück die Lagerung von Treibstoffen und leicht entzündlichen Gegenständen jeder Art, die nicht direkt zum Betrieb des Kfz in Verwendung sind, untersagt. Das Abladen und Lagern von Müll ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Ermittlung des Verursachers, werden diesem die Kosten der Beseitigung, in Rechnung gestellt. Das Entsorgen von Müll wie z.B. Getränkeverpackungen oder Verpackungen von Süßigkeiten, Taschentüchern oder ähnlichem hat in den dafür vorgesehenen Mülleimern am oder im Bürogebäude zu erfolgen. Im Bürogebäude gilt Rauchverbot, der Raucherbereich mit Aschenbecher befindet sich vor dem Bürogebäude. Nach dem Einparken verpflichtet sich der Kunde sein Kfz ordnungsgemäß zu sichern und zu verschließen. Hat der Kunde im Anschluss des Parkvorgangs keine Beanstandungen, gilt der Parkplatz als ordungsgemäß übergeben.

7. Haftung von Einfach-gut-parken

Die Kfz-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Einfach-gut-parken übernimmt keine Haftung für sämtliche Schäden, Vandalismus oder Diebstahl des Kfz, oder Teile davon sowie dessen Inhalte, die durch Dritte oder Naturgewalten oder höhere Gewalt verursacht wurden. Durch ständige Präsenz, Kontrollgänge und das eingezäunte Gelände wird die Gefahr gemindert, aber nicht aufgehoben. Bei der Ermittlung eines Schadensverursachers versichert Einfach-gut-parken seine Unterstützung gegenüber den Behörden. Für Schäden die durch Mitarbeiter von Einfach-gut-parken verursacht wurden, übernimmt Einfach-gut-parken die Haftung durch seine Versicherung. Mitarbeitern von Einfach-gut-parken ist es grundsätzlich nicht gestattet, das Kfz des Kunden einzuparken. Sollte ein Kunde darauf bestehen, und ein Mitarbeiter von Einfach-gut-parken verursacht in Folge dessen einen Schaden, so weist Einfach-gut-parken jegliche Haftung von sich. Grundsätzlich gilt, dass bei Uneinigkeit über den Schadensverursacher und Schadenshergang die Polizei hinzugezogen werden muss.

8. Bei Zahlungsrückständen des Kunden und Gerichtsstand

Wenn Einfach-gut-parken seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erbracht hat, so kann die Herausgabe des geparkten Kfz an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des noch nicht gezahlten Betrages verweigert werden. Dies gilt dann, wenn die Parkdauer des ursprünglich geschlossenen Vertrag von Seiten des Kunden verlängert wurde und der Kunde die Mehrkosten noch nicht bezahlt hat. Betreibt der Kunde Zechprellerei und fährt ab, ohne den noch offenen Betrag zu bezahlen, oder ohne sich über die Zahlungsweise schriftlich mit Einfach-gut-parken geeinigt zu
haben, so werden zusätzlich zum rückständigen Betrag noch eine Bearbeitungsgebür von 50,00 € von Einfach-gut-parken erhoben. Es wird vereinbart, dass ein Kunde Einfach-gut-parken nur an dessen Sitz in 12529 Schönefeld verklagen kann. Weiterhin wird vereinbart, dass für Klagen die von Einfachgut-parken gegen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personen dessen Sitz nicht bekannt ist oder deren Sitz sich im Ausland befindet, der Gerichtsstand des Sitzes von Einfach-gut-parken in 12529 Schönefeld verwendet wird.

Die Geschäftsleitung

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